Um die Landschaft zu erhalten und aufzuwerten bedarf es:
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einer gemeinsamen Sprache
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einer gemeinsamen Vision und gemeinsamer Ziele
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der Handlung
Das Landschaftskonzept will ein gemeinsames Verständnis von Landschaft ermöglichen, damit sie in den verschiedenen Tätigkeiten des Kantons berücksichtigt wird. Als Planungsinstrument soll es bei der Ausarbeitung hochwertiger Projekte auf allen territorialen Ebenen von Nutzen sein. Das kantonale Landschaftskonzept (kLK) verfolgt dieselben Ziele wie das Landschaftskonzept Schweiz. Der Druck auf die Landschaft soll gemindert werden, die Einzigartigkeit der Walliser Landschaften soll mit einer vorausschauenden Lenkung ihrer Entwicklung geschützt werden. Das kLK ist in den kantonalen Richtplan integriert. Die Umsetzung erfolgt in einem Aktionsplan und gemeinsam mit den Gemeinden erarbeiteten Modellvorhaben.
Wie?
Das Landschaftskonzept schlägt den kantonalen und kommunalen Dienststellen eine Typologie der Walliser Landschaften vor, identifiziert die Qualitäten, die ihnen eigen sind, legt Ziele für ihre Entwicklung fest und enthält Vorschläge für ihre Umsetzung. Es wurde von einem multidisziplinären Team mit zwei Stossrichtungen erarbeitet: ein territorialer und multidisziplinärer Ansatz, basierend auf vorhandenen Daten, und repräsentative, die Vielfalt der Walliser Landschaften abbildende Begehungen. Die aus diesen Feldbeobachtungen gewonnenen Erkenntnisse wurden auf das ganze Kantonsgebiet übertragen.
Durch wen?
Beim Kanton haben neun Dienststellen an der Ausarbeitung dieser Studie mitgearbeitet. Die Auftragnehmer, das Team A(l)titude, bestehend aus verschiedenen spezialisierten Planungsbüros, wurden von einem erweiterten Steuergremium (COPIL) begleitet, das sich aus Vertretern sämtlicher Dienststellen mit raumwirksamen Aufgaben zusammensetzt.
Für wen?
Die Ziele des kLK müssen von den kantonalen Behörden bei jedem Vorhaben, das sich bedeutend auf die Landschaft auswirkt, berücksichtigt werden. Sie werden im Rahmen der politischen Entwicklung, der Interessenabwägung, aber auch bei der Aufgabenerfüllung des Kantons umgesetzt. Die Gemeindebehörden tragen den Zielen des kLK und deren Konkretisierung in den kantonalen Richtplan (kRP) Rechnung, beispielsweise in ihren Planungsinstrumenten und Bauvorhaben.









